Verfahrensdokumentation für DMS Systeme

Verfahrensdokumentation für DMS Systeme
Die gesetzlichen Vorgaben für die Archivierung sehen nicht nur vor, dass einfach ein System eingeführt wird, sondern verlangen auch eine Verfahrensdokumentation für das Scannen. Insbesondere wenn es um das ersetzende Scannen geht, verlangt der Gesetzgeber weiterreichende Dokumentationen. Aus der Verfahrensdokumentation müssen der Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ergebnisse der Dokumentenprozesse vollständig und schlüssig ersichtlich sein. Das fertige Dokument dient anschließend dazu, nachweisen zu können, dass die gesetzlichen Anforderungen für die Aufbewahrung von E-Mails, Daten und Belegen in einem Unternehmen erfüllt sind. Gerne unterstützen unsere Archivierungs-Spezialisten dich beim Erstellen einer gesetzeskonformen Verfahrensdokumentation für dein Unternehmen, auch unter Berücksichtigung der Aspekte des Datenschutzes.