Datenschutz: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Kleinstunternehmen
Fangen wir einmal so an, mit Zitaten und Links zur Überprüfung unserer Aussage: Auszug aus Art 30 EU-DSGVO: "Jeder Verantwortliche und gegebenenfalls sein Vertreter führen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die ihrer Zuständigkeit unterliegen...." siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:" Die Datenschutz-Grundverordnung ist grundsätzlich sowohl im nicht-öffentlichen, als auch im...