Datenschutz für alte Datenträger

Datenschutz für alte Datenträger

In zahlreichen Gesprächen haben wir gelernt, das Firmen den Datenschutz dank der neuen DSVGO sehr ernst nehmen und dieser auch gelebt werden soll. Das finden wir gut , aber eine einfach Schwachstelle wird heute immer mal wieder übersehen: Entsorgen oder verschenken Sie alte Computer oder Festplatten, so sollten diese auch unbedingt vorher ausreichend gelöscht , formatiert und mehrfach überschrieben werden.

Macht man das nicht können heute mit einfachen Tools formatierte Festplatten wiederbelebt werden, oder kann auch Spezialisten mit der Datenwiederherstellung beauftragen. Man möchte ja möglichst wenig Arbeit mit der Altlast haben, also vergessen diese Firmen häufig die Festplatten zu formatieren und auch Nutzerdaten zu überschreiben.

Auch so etwas sollte man in der Firma leben, denn hier geht es nicht um Datenabwanderung über das „gefährliche“ Internet, oder über absichtlichen Datendiebstahl sondern einfach um Fahrlässigkeit.

Wird so eine alte Festplatte dann durch einen Mitarbeiter auf einem Gebrauchtmarkt verkauft oder verschenkt, werden auch Daten verschenkt und ob der Empfänger die Festplatte zur Nutzung formatiert – wer weiß das schon. Bereichte von Firmen die Datenträger wiederherstellen besagen das man auf 73% der aufgekauften gebrauchten Datenträgern noch vertrauliche Daten finden kann.

Einige haben zumindest versucht Daten zu löschen. Hierzu muss man aber wissen, das löschen – je nach Dateisystem – lediglich einen Zeiger auf die Dateien löscht – die Daten verbleiben und können so noch ausgelesen werden.

[testimonial align=“left“ clientname=“Thomas Böttcher“ designation=““ image=“https://www.karley.eu/wp-content/uploads/2013/03/B%C3%B6ttcher.jpg“]Datenschutz bedeutet auch die Vernichtung von Daten auf ausgedienten Computern und Speichermedien[/testimonial]