DSGVO kann ein Wettbewerbsvorteil sein!

DSGVO kann ein Wettbewerbsvorteil sein!

Beschäftigt man sich als Geschäftsführer mit Gesetzen und Verordnungen, so hat man bald keinen Spaß mehr, denn als Unternehmer fühlt man sich schnell bevormundet und hat sowieso schon zig tausend Gesetze und Verordnungen zu kennen und zu beachten. Bei der DSGVO muss man aber auch die Vorteile sehen, die diese Verordnung für Sie bringt:

Die Beachtung der DSGVO und z.B. das Anlegen von Verfahrensanweisungen, das externe Beleuchten von Prozessen und die Optimierung kann einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Ihre Mitarbeiter werden für das Thema sensibilisiert und fühlen sich auch sicherer bei deren Handlungen. Datensicherheit wird in Ihrer Unternehmung optimiert und kann so Ausfälle im besten Fall verhindern oder Minimieren. In Zeiten von Wanna-Cry-Virus und anderer Ransomware, die Ihre Daten Verschlüsseln mussten letztes Jahr zahlreiche Unternehmen feststellen wie wichtig auch die eigenen Daten sind. Große Konzerne haben hohe Summen gezahlt (bis zu 40 mio €) um wieder an Ihre Daten zu kommen, weil offensichtlich auch Datensicherheitskonzepte und gute Sicherungen fehlten. All das sind Bereiche die natürlich auch durchleuchtet werden. Anti-Virenhersteller reden weltweit von rund 230.000 Computern die 2017 lahmgelegt wurden.

Wie wir feststellen, nehmen gerade kleinere Firmen das Thema Datensicherheit nicht ernst, weil Sie sich häufig für zu unbedeutend halten. Aber genau diese Firmen werden gerne angegriffen, da häufig auch die Sicherheitsmaßnahmen leicht zu knacken sind.

Zweck der DSGVO sind natürlich nicht die Sicherheit der Unternehmen, sondern der bessere Schutz personenbezogener Daten. Aber in diesem Zug muss natürlich genau diese Sicherheit mit betrachtet werden.

Wie man auch schnell sieht sind für solche Fälle Unternehmensberater und Rechtsanwälte nicht in jedem Fall die beste Wahl, denn kaum einer kennt sich schließlich so gut mit EDV aus – wie eine EDV Firma mit geschulten Mitarbeitern.

Das Gesetz und wer überhaupt zu einem Datenschutzbeauftragten benannt werden  darf finden Sie im Internet unter folgendem Link: https://dsgvo-gesetz.de

Natürlich können Sie sich nun alles durchlesen, aber ist Ihre Zeit nicht mehr wert und es macht Sinn einen zertifizierten Auditor für Datenmanagement-Systeme zu engagieren?

DSGVO als permanenten Prozess begreifen

Einmal eingeführt ändern sich schnell auch Gegebenheiten in Ihrer Firma. Neue Prozesse werden erstellt um neue Absatzmärkte zu erobern oder aber neue Produkte einzuführen. So wie sich diese Prozesse wandeln, kann es auch notwendig sein, das der Datenschutz immer wieder überprüft und Verfahrensanweisungen überarbeitet werden. Folgeabschätzungen für ein Risiko werden angepasst und die Mitarbeiter müssen auf die Gefahren hingewiesen werden. Aus diesem Grund ist eine permanente Nachbetreuung wichtig und Datenschutz keine Eintagsfliege.

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